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ZERTIFIZIEREN

Die Zertifizierung von Produkten und/oder der werkseigenen Produktionskontrolle eines Herstellers ist ein Teilprozess
der Konformitätsbewertung von Bauprodukten und Bauteilen.

Voraussetzung der Zertifizierung sind eine erfolgreiche:

  • Erstprüfung des Produktes
     

  • Erstinspektion des Herstellwerkes
     

  • Begutachtung des Qualitätsmanagementsystems des Herstellers
     

  • Erstprüfung der werkseigenen Produktionskontrolle des Herstellers und im weiteren regelmäßige Fremdüberwachung der werkseigenen Produktionskontrolle

 


Durch regelmäßige Wiederholungsprüfungen wird die Zertifizierung aufrecht erhalten.

Nach Antragstellung und Abschließen des Zertifizierungsvertrags werden
die Angaben und Unterlagen des Antragstellers sowie die Produktionsstätte
im Sinne der Eignung des Produktes, des Herstellprozesses für den
vorgesehenen Verwendungszweck bewertet. Bei positivem Bescheid wird das Zertifikat ausgestellt.

CE KENNZEICHNUNG

Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass die in der Leistungserklärung angegebenen Leistungen für das Bauprodukt nach europäisch harmonisierter Norm zutreffen.

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ÜBEREINSTIMMUNGS-ZERTIFIKAT

Mit dem Übereinstimmungszertifikat wird bestätigt, dass der Betrieb für die Herstellung des jeweiligen Bauprodukts die nationalen technischen Regeln einhält. Der Hersteller ist berechtigt, sein Bauprodukt mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) zu kennzeichnen.

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RAL GÜTEZEICHEN HOLZHAUSBAU

Das RAL-Gütezeichen wird an die Betriebe verliehen, die die Güte- und Prüfbestimmungen für das Gütezeichen Holzhausbau einhalten.

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RAL GÜTEZEICHEN TROCKENBAU

Das RAL-Gütezeichen wird an die Betriebe verliehen, die die Güte- und Prüfbestimmungen für das Gütezeichen Trockenbau einhalten.

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