![]() ![]() Anforderungen an die LuftdichtheitLuftdichtheit als notwendige Eigenschaft von Gebäuden ist seit Anfang der 80er Jahre im deutschen Baurecht eingeführt. So enthält beispielsweise die Ausgabe der DIN 4108 "Wärmeschutz im Hochbau", Teil 2 von 1981 Ausführungen zur Luftdichtheit von Bauteilen und Fugen.1996 wurde die DIN 4108 um Teil 7 ergänzt, der sich ausschließlich mit der Luftdichtheit von Bauteilen und Anschlüssen beschäftigt. Als Messmethode wird das Verfahren des Differenzdrucktests ("Blower-Door-Verfahren") beschrieben. Die im Februar 2002 in Kraft getretenen Energieeinsparverordnung (EnEV) fordert eine nach dem Stand der Technik dauerhaft luftdichte Ausführung der wärmeübertragenden Umfassungsflächen einschließlich der Fugen. In Anhang 4 der EnEV werden für die volumenbezogene Luftwechselrate n50 die in nebenstehender Tabelle genannten Grenzwerte festgelegt. Die Messung erfolgt mit dem Blower-Door-Verfahren nach DIN EN 13829. Zudem erhält der in die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfes nach EnEV eingehende Lüftungswärmeverlust einen "Bonus" in Form einer geringeren Multiplikationsfaktors, wenn der messtechnische Nachweis der Luftdichtheit erbracht wird. Grenzwerte für die volumenbezogene Luftwechselrate n50 nach EnEV, Anhang 4:
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